Musik für Youtube – Der ultimative Guide zur rechtssicheren Musiknutzung

zuletzt aktualisiert am 2. Januar 2024
Musik für Youtube

Um die Regeln bei der Nutzung von Musik für YouTube Videos ranken sich teils hanebüchene Legenden, die nicht erst durch die langwierigen, aber nun endlich beigelegten Streitigkeiten zwischen YouTube und der GEMA – der deutschen Verwertungsgesellschaft für Komponisten, Textdichter und Musikverleger – befeuert wurden.

Dabei war und ist die Sache eigentlich nie wirklich kompliziert gewesen. Kommen wir zuerst direkt zum Wichtigsten.

Das solltest du bei der Auswahl von Musik für Youtube vermeiden

Musik unterliegt in Deutschland dem Urheberrechtsgesetz und darin ist ganz klar geregelt, dass die Entscheidungsgewalt über die Nutzungsrechte allein dem Urheber obliegt. Und Urheber wird man in Deutschland als Komponist eines Werkes ganz automatisch.

Es ist keinerlei Anmeldung, erst recht nicht eine GEMA-Mitgliedschaft notwendig. Die nämlich hat damit gar nichts zu tun und dient dem Komponisten im Grunde nur als Inkassogesellschaft zur Wahrnehmung seiner Rechte – aber dazu später mehr.

Da allein der Komponist darüber entscheidet, wer, wo und wie seine Musik nutzt, sollte man tunlichst vermeiden Musik ohne das Einverständnis des Urhebers für seine eigenen Videos zu verwenden, ganz egal ob Imagefilm, Produktvideo, Videoblog, Corporate-TV oder Youtube Video, oder ob kommerziell, karitativ oder privat.

Im besten Fall riskiert man eine Abmahnung durch den Urheber und im schlimmsten eine Schadenersatzforderung, sollte zum Beispiel das Persönlichkeitsrechtsrecht des Komponisten verletzt worden sein oder falls durch Werbeeinnahmen im Zuge der Veröffentlichung Einnahmen generiert wurden.

So nutzt du GEMA freie Musik für deine Videos richtig

Gehen wir erst einmal von dem Fall aus, dass es sich um gemafreie Musik handelt. Das bedeutet, dass der betreffende Komponist eines Werkes kein Mitglied bei der Verwertungsgesellschaft ist und die Wahrnehmung seiner Rechte persönlich übernimmt.

Man darf selbstverständlich mit dem Urheber in Verbindung treten und die Nutzungsrechte für eines oder mehrere seiner Werke erbitten. Dabei unterscheidet man zwischen einfachen und ausschließlichen Nutzungsrechten.

Was sind einfache Nutzungsrechte?

In den allermeisten Fällen werden für Videoproduktionen einfache Nutzungsrechte erworben/gewährt. Das bedeutet, dass betreffende Musikwerke auch weiterhin ohne Einfluss der manchmal durchaus vielzähligen Lizenznehmer für andere Projekte zur Verfügung gestellt werden dürfen.

Was sind ausschließliche Nutzungsrechte?

Ein ausschließliches oder exklusives Nutzungsrecht ist dagegen das genaue Gegenteil:

Das Musikwerk darf ausschließlich durch die Person/das Unternehmen genutzt werden, welches jene Nutzungsrechte erworben hat.

Das berührt allerdings keinesfalls die Urheberschaft. Urheber bleibt immer der Schöpfer des Werkes, mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten, die man stets durch einen Lizenzvertrag vereinbaren sollte, ganz egal ob einfaches oder ausschließliches Nutzungsrecht.

Bei professionellen Musikanbietern, die im weiteren Verlauf dieses Artikels noch Erwähnung finden, ist dies jedoch in der Regel der Fall und eine Lizenzierung kann absolut bedenkenlos erfolgen. Im Zweifelsfall ist aber immer besser, erst einmal den individuellen und zuweilen speziellen Fall darzulegen und sich die korrekte Lizenz empfehlen zu lassen.

Creative Commons und vergleichbare kostenlose Lizenzmodelle

Website von Creative Commons

Auf der Website creativecommons.org kannst du dich über die Lizenzen informieren.

In manchen Fällen kann das Nutzungsrecht je nach angestrebten Nutzungszweck sogar kostenlos gewährt werden, zum Beispiel, wenn im Gegenzug eine Namensnennung erfolgt.

Was das betrifft gibt es neben individuellen Regelungen einiger Anbieter die weltweit anerkannten Creative Commons-Lizenzen, welche in den nachfolgenden Abstufungen die kostenlose Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Werkes gestatten.

  1. Gegen Namensnennung
  2. Gegen Namensnennung, eine Bearbeitung ist nicht gestattet
  3. Gegen Namensnennung, kommerzielle Projekte sind ausgeschlossen
  4. Gegen Namensnennung, eine Bearbeitung ist nicht gestattet und kommerzielle Projekte sind ausgeschlossen
  5. Gegen Namensnennung, kommerzielle Projekte sind ausgeschlossen, die Weitergabe erfolgt unter gleichen Bedingungen
  6. Gegen Namensnennung, die Weitergabe erfolgt unter gleichen Bedingungen

Mehr Infos über Creative Commons findest du unter creativecommons.org.

Content ID – Was ist das?

Auch kostenlos, aber mit einer nicht zu verachtenden Einschränkung verbunden, sind Musikwerke, welche bei YouTube über das Content ID-System getrackt (also nachverfolgt) und gegebenenfalls monetarisiert werden.

Dies bedeutet, dass die Musik zwar durchaus ohne die Entrichtung einer Lizenzgebühr verwendet werden darf, aber der Urheber auf YouTube Werbung vor dem eigentlichen, das betreffende Musikwerk enthaltende Video schalten kann. Der Inhalt dieser Werbung lässt sich nicht beeinflussen, könnte somit im Zweifelsfall von Wettbewerbern sein.

In dem folgenden Video findest du das System Content ID noch genauer erklärt:

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Für wen das kein Problem darstellt, gibt es jedoch ansonsten kein Hindernis die Musik zu verwenden. In den meisten Fällen wird auf diese Vorgehensweise noch vor dem Download ausdrücklich hingewiesen.

Musik für Youtube gegen Lizenzgebühr vom Komponisten oder aus Musikkatalogen erwerben

Für die Nutzung von Musik, die nicht den Creative Commons-Lizenzen oder ähnlichen individuellen Regelungen obliegt, ist im Regelfall die Entrichtung einer Lizenzgebühr erforderlich. Diese kann ein Komponist individuell festsetzen oder sich einem der vielen verschiedenen Anbieter für gemafreie Musik anschließen.

Diese unterteilen in der Regel bestimmte Nutzungszwecke in verschieden-preisige Lizenzgruppen.

Nutzungsrechte für private Projekte sind in der Regel günstiger zu erwerben, als jene für gewerbliche, oder der Einsatz als Hintergrundmusik einer Telefonwarteschleife kostet weniger als die Einbindung der Musik in einen Kino-, Radio- oder TV-Spot und so weiter.

Preislich beginnt das Ganze in der Regel im niedrigen zweistelligen Bereich, kann jedoch auch in höhere dreistellige Gefilde emporklettern.

Uneingeschränkte All-Media-Lizenzen können aber auch genauso schnell in die Tausende gehen.

Die Auswahl bei diesen Anbietern ist in der Regel sehr groß, die Qualitätsschwankungen aufgrund vieler verschiedener angeschlossener Komponisten jedoch auch. Es gibt Anbieter, die nur eigene Produktionen oder die einer sehr kleinen, ausgewählten Gruppe vertreten, aber auch solche, die im Grunde jeden seine Musik auf der Plattform anbieten lassen. Entscheidend ist dann, dass das gewünschte Musikwerk schnell gefunden, einfach und vor allem rechtlich einwandfrei lizenziert und heruntergeladen werden kann.

Je nach Katalog kann die Recherchearbeit erheblich Zeit kosten, daher sind vor allem gut geordnete Anbieter mit spezialisierten Filtern zu empfehlen.

GEMA freie Musik für Youtube einfach finden

Die verschiedenen Filtermöglichkeiten nach Kategorie, Stimmung, Genre, Tempo oder Instrument erleichtern die Suche nach passender Musik. Quelle: imatunes.com

Musik aus dem Weltrepertoire der GEMA nutzen

Schließlich gibt es dann noch die Musik, deren Rechtewahrnehmung durch die GEMA, respektive vergleichbare Verwertungsgesellschaften im Ausland erfolgt.

Als Mitglied der GEMA verpflichtet sich der Urheber durch den mit der Verwertungsgesellschaft geschlossenen Wahrnehmungsvertrag seine gesamte bereits geschaffene und veröffentlichte Musik, aber auch ausnahmslos jene, die er in Zukunft noch schaffen wird, anzumelden, um der GEMA eine Rechtewahrnehmung zu ermöglichen.

Dabei tritt die GEMA im Grunde wie oben bereits erwähnt als Inkassogesellschaft auf. Während bei allen anderen Fällen der Kontakt zum Künstler oder Musikkatalog, der im Grunde eine recht ähnliche Rolle übernimmt, geschaffen werden muss, geht hier der Weg über die GEMA.

Viele Nutzungsarten sind dabei ohne Einwilligung des Urhebers auf Basis von (durchaus komplexen und kompliziert anmutenden) Lizenzmodellen abgedeckt, wie beispielsweise die öffentliche Aufführung.

Aufwändiger wird es jedoch, wenn man seine eigenen Videoproduktionen mit GEMA Musik unterlegen möchte. Hier reicht die Einwilligung der GEMA nämlich keinesfalls aus.

Man kann vereinfacht sagen, dass sobald es darum geht verschiedene Medien zusammenzubringen, der Rechteinhaber – das sind im Regelfall der Urheber selbst oder dessen Erben – bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers (und das auch nur was die Originalaufnahme betrifft) die Genehmigung erteilen muss und die Höhe der Lizenzgebühr bestimmen darf.

Diese kann bei bekannten Künstlern, zum Beispiel für Werbung, schnell im fünf- und sechsstelligen Bereich liegen.

Aber gab es da nicht eine Einigung zwischen der GEMA und YouTube?

Durchaus und da es sogar freie Musikkataloge gibt, die nach einem geregelten Lizenzmodell GEMA-Mitglieder und ihre Musik vertreten, entstehen hier durchaus nennenswerte Möglichkeiten.

Was sich durch die Einigung zwischen YouTube und der GEMA verändert hat

Die Einigung der beiden Parteien und damit die Beilegung des jahrelangen Streits, ermöglicht nun überhaupt die „bedenkenlose“ Nutzung von GEMA-Musik auf YouTube.

Wo früher selbst die eigenen Musikvideos der Künstler gesperrt worden sind, hat man sich nun auf die Entrichtung einer Lizenzgebühr von YouTube an die GEMA geeinigt, so dass diese nun nicht mehr (teils automatisiert) gesperrt werden.

Diese Sperrung wurde übrigens im seltensten Fall von der GEMA veranlasst. In den meisten Fällen war es YouTube selbst.

Das zum Google-Konzern gehörende Videoportal wollte damit und mit der Schaltung von Anzeigetafeln vor betreffenden Videos, mit der Aussage, dass im Grunde die GEMA dafür verantwortlich ist, dass man das Video in Deutschland nicht sehen kann, den schwarzen Peter der Verwertungsgesellschaft zuschieben.

Zwar darf man sich immer noch nicht ungefragt Musik für Youtube Videos aus musikalischen Weltrepertoire der GEMA nutzen, doch hat man die Erlaubnis einmal eingeholt und die Lizenzgebühr entrichtet, kann man nun zumindest sicher sein, dass der Musik und damit dem Video dort keine Sperrtafel vorgeschoben wird.

Der gar nicht mal so abwegige Sonderfall: Individuell komponierte Musik

Bevor man sich durch Unmengen von Musik in Katalogen für Musik für Youtube wühlt, kann man durchaus auch bei Komponisten zwecks einer individuellen Musikkomposition anfragen.

Die Kosten sind je nach Komponist, Länge und Stil des gewünschten Musikwerks, aber auch der angestrebten Nutzungsart sehr variabel.

In manchen Fällen, besonders bei einer sehr umfangreichen und langfristigen Nutzung, kann eine Produktion aber durchaus Sinn machen.

Abschließende Worte

Nutzungsrecht, Urheberrecht, Musikrecht, viele Begrifflichkeiten die eigentlich nur eins meinen: Die Regeln der Nutzung von Musik.

Es kann einfach sein, beispielsweise wenn man auf Musik für Youtube aus Musikkatalogen zurückgreift, etwas komplizierter, wenn man sich mit der GEMA auseinandersetzen möchte oder eben ganz exklusiv und individuell, wenn man einen Komponisten beauftragt.

So oder so hat Musik einen entscheidenden Anteil am Erfolg eines Produkts und eine immense bewusste und unterbewusste Wirkung.

Bei all den rechtlichen Spitzfindigkeiten sollte man somit niemals das wichtigste aus den Augen (oder in diesen Fall Ohren) verlieren: Das Finden der richtigen Musik für das eigene Projekt.

GastautorXaver Willebrand

Xaver Willebrand ist einer der Gründer und Geschäftsführer von IMAscore. Seit 2009 beschäftigt er sich sowohl aus beruflichen, als auch aus persönlichem Eifer mit Musik- und Lizenzrechten, um Kunden von IMAscore professionell und fachkundig beraten zu können. 

Über den Autoren

einem Gastautoren

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