Kleingewerbe anmelden: Alle wichtigen Fragen beantwortet

zuletzt aktualisiert am 11. Juli 2023

Du möchtest dich selbständig machen um von zu Hause aus Geld zu verdienen oder einen selbständigen Nebenjob ausüben? Oder du möchtet dein eigenes Business aufziehen, bist dir aber nicht sicher, welche Art der Geschäftsform du wählen sollst? Du hast dir zur Gründung deines Business schon viele Gedanken gemacht, vielleicht sogar schon einen Businessplan erstellt!? Damit hast du schon den Grundstein für deinen Nebenjob von zu Hause oder deine Selbständigkeit gelegt. Aber wie geht es weiter? Welche Schritte kommen als nächstes, nachdem du in der Theorie schon alles geplant hast? Welche Regeln, Rechte und vor allen Dingen auch Pflichten kommen auf dich zu, wenn du dich teilweise oder sogar komplett selbständig machst? Es werden ein paar formale Hürden auf dich zukommen, die du aber leicht bewältigen kannst.

Es gibt zig Rechtsformen für ein Unternehmen. Die Gängigsten sind wohl GmbH, OHG oder KG. Doch es gibt, gerade für den Einstieg, eine recht unkomplizierte und einfache Methode, dich legal selbständig zu machen. Die Anmeldung eines Kleingewerbes.

Mit meinem Artikel „Kleingewerbe anmelden“ möchte ich dir dabei helfen, die ersten Schritte in deine Selbständigkeit zu meistern und dir einen kleinen Leitfaden an die Hand geben, der dir zeigt, was du beim Kleingewerbe anmelden alles beachten solltest.

Was ist ein Kleingewerbe überhaupt?

Das ist erst mal die wichtigste Frage! Was ist ein Kleingewerbe überhaupt? Und warum muss ich ein Kleingewerbe anmelden?

Schaut man mal bei Wikipedia nach kommt folgendes dabei raus:

Ein Kleingewerbe ist ein Unternehmen, das „nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert (§ 1 Abs. 2 Handelsgesetzbuch (HGB).

Nur natürliche Personen und Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbRs) können Kleingewerbetreibende sein; andere Gesellschaften, die ein Gewerbe betreiben, sind immer Kaufmann im Sinne von § 6 HGB. Kleingewerbetreibende unterliegen nicht den HGB-Vorschriften, sondern für sie gelten die allgemeinen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sowie die Steuervorschriften. Zudem werden Kleingewerbe nicht ins Handelsregister eingetragen.

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Kleingewerbe

Zugegeben, das ist alles sehr kryptisch. In diesem Beitrag werde ich dir das mal übersetzen und entschlüsseln.

Grundsätzlich gilt in Deutschland die Gewerbefreiheit. Das heißt nichts anders, dass Grundsätzlich jeder das Recht hat, seinen Beruf, seinen Arbeitsplatz und seine Ausbildungsstätte frei zu wählen. Jede geplante und mit der Absicht der Gewinnerzielung ausgeübte Tätigkeit die auf Dauer angelegt und ausgeübt wird ist ein Gewerbe, unabhängig davon, ob du die Tätigkeit Haupt- oder Nebenberuflich ausüben möchtest.

Bei einem Kleingewerbe handelt es sich dabei um ein Gewerbe, das keinen kaufmännisch eingerichteten Betrieb erfordert. Ein Kleingewerbe kannst du als Einzelunternehmen, aber auch als GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) führen. Kleingewerbe müssen im Gegensatz zu kaufmännisch eingerichteten Betrieben nicht im Handelsregister eingetragen werden. Kleingewerbe sind Einzelgewerbetreibende oder Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR) und du kannst bis zu 5 Mitarbeiter beschäftigen. Gründest du mit einem oder mehreren Personen (Gesellschaftern) eine GbR, so muss jeder der Gesellschafter selber das Kleingewerbe anmelden. Ohne die Meldung durch alle Gesellschafter ist das Kleingewerbe anmelden nicht möglich und keiner der Gesellschafter darf dem Kleingewerbe nachgehen.

Bei der Beurteilung, ob ein kaufmännisch eingerichtete Betrieb notwendig ist, kommt es darauf an, ob der Betrieb kompliziert und umfangreich aufgestellt ist und nur durch kaufmännische Unterstützung (Organisation) geführt, geplant und gelenkt werden kann. Ist es zum Beispiel notwendig, dafür geschultes Personal zu beauftragen oder sogar selbst einzustellen, spricht man von einem Gewerbe das einen kaufmännisch eingerichteten Betrieb erfordert. Ein Kleingewerbe benötigt dafür kein spezielles Personal. Die Organisation hält sich meistens im Rahmen und kann ohne Probleme von dir selber durchgeführt werden.

Der Begriff "Kaufmännisch eingerichteter Betrieb" bedeutet in diesem Zusammenhang auch, ob eine kaufmännische Buchführung und Bilanzierung, eine kaufmännische Einrichtung (GmbH oder ähnliches), eine kaufmännische Ordnung und eine kaufmännische Haftung notwendig sind. Im Regelfall geht man zum Beispiel davon aus, dass ein Gewerbe mit mehr als 600.000 € Jahresumsatz einer kaufmännischen Einrichtung erfordert. Auch ein Gewerbe mit mehr als 5 Mitarbeitern, mehreren Niederlassungen oder einem höheren Betriebsvermögen als 100.000 Euro erfordert eine kaufmännische Einrichtung und fällt damit nicht mehr unter ein Kleingewerbe. Letztendlich unterliegt die Beurteilung, ob ein kaufmännisch eingerichteter Betrieb vorliegen muss, strengen Kriterien und es müssen alle Kriterien berücksichtigt werden. Wird einer der Grenzwerte überschritten, gilt das Gewerbe automatisch nicht mehr als Kleingewerbe.

Wann muss man ein Kleingewerbe anmelden?

Prinzipiell muss jedes Gewerbe angemeldet werden. Egal ob es einen Gewinn oder Umsatz erzielt, oder eben nicht. Es gibt auch keine Freigrenze oder Freibetrag um sich vor dem Kleingewerbe anmelden drücken zu können. Es ist lediglich zu unterscheiden, ob es nur beim Gewerbeamt oder auch beim Handelsregister angemeldet werden muss.

Ein Kleingewerbe anmelden muss jeder, der eine gewerbliche Tätigkeit beginnt, egal ob Haupt- oder Nebenberuflich (§ 14 Gewerbeordnung GewO). Unter „anfängt“ meint der Gesetzgeber aber nicht erst der aktive Verkauf deiner Produkte oder die Aufnahme deiner Dienstleistungen, sondern auch schon die Vorbereitung darauf. Das kann das Anmieten der Geschäftsräume, Drucken der Flyer und des Briefpapiers und auch die Kundengewinnung sein.

Möchtest du zum Beispiel Online Geld verdienen und damit ein Nebeneinkommen generieren, solltest du ein Kleingewerbe anmelden. Denn erzielst du Einkünfte, sind diese Einkünfte genauso dem Steuer- und ggfls. Sozialversicherungspflichtig wie deine Einkünfte aus deinem Erst-Job.

Dein Kleingewerbe anmelden ist relativ einfach und kann bei deinem zuständigen Gewerbe- oder Ordnungsamt meist online durchgeführt werden. Das Ausfüllen und einreichen der erforderliche Unterlagen wird direkt über das Onlineportal gemacht.

Keingewerbe anmelden - Online Formular

Die wichtigsten Fakten zusammengetragen:

Nach §14 GewO musst du ein Gewerbe anmelden, wenn du

  • eine gewerbliche Tätigkeit aufnimmst
  • einen bestehenden Gewerbebetrieb übernimmst 
  • eine neue Zweigstelle eröffnest 
  • dein Gewerbe verlegst (Gewerbeummeldung)

oder 

  • die Gewerbeart/geschäftliche Ausrichtung veränderst

Eine berechtigte Frage an dieser Stelle ist, was überhaupt eine gewerbliche Tätigkeit ist. Hier hilft uns wieder das Gesetz weiter. In § 15 Abs. 2 Einkommenssteuergesetz (EStG) ist genau festgelegt, was eine gewerbliche Tätigkeit ist. Eine gewerbliche Tätigkeit liegt vor, wenn

  • du selbständig das Gewerbe ausübst
  • du deine Tätigkeit auf Dauer ausüben möchtest
  • du Gewinne mit deiner Tätigkeit erwirtschaften möchtest
  • du am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teilnimmst

Ausnahmen bilden hier nach § 13 Einkommenssteuergesetz (EStG) land-, forstwirtschaftliche und freie Tätigkeiten/Berufe, die nicht zu den gewerblichen Berufen gehören. Möchtest du also eine dieser Tätigkeiten ausüben, musst du nicht dein Kleingewerbe anmelden. Diese Berufen unterliegen nur der Mitteilungspflicht deiner Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Diese Mitteilung kann in den meisten Gemeinden und Städten ebenfalls online erfolgen.

Wenn du dir dennoch unsicher bist, ob du dein Kleingewerbe anmelden musst oder nicht, hilft dir ein Anruf bei deiner zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung, dem Gewerbeamt, der IHK oder dem Finanzamt.

Was ist ein Gewerbeschein?

Umgangssprachlich wird immer vom sogenannten Gewerbeschein gesprochen. Den gibt es in diesem Sinne aber eigentlich gar nicht. Was gemeint ist, ist das Formular der Gewerbeanmeldung das du bei der zuständigen Behörde einreichst und und dann ergänzt, unterschrieben und mit einem Amtssiegel gestempelt zurück erhältst. Der Gewerbeschein ist die behördliche Bestätigung deiner Gewerbeanmeldung. Das Wort "Schein" beruht darauf, dass dir die Behöre "Bescheinigt", dass du dein Gewerbe angemeldet hast.

Jetzt kostenlos: Zeit sparen mit KI Textgeneratoren wie ChatGPT, Neuroflash & Co. (über 80 Befehle)

Alltag, Business, Blogging, Website, SEO, Marketing & Geld verdienen

KI Textgeneratoren sind derzeit extrem beliebt. Nicht ohne Grund. Mit den richtigen Befehlen kannst du Zeit und Geld sparen. In diesem kostenlosen Guide zeige ich dir über 80 Befehle für Alltag, Business, Blogging, Website, SEO, Marketing & Geld verdienen. 

Cover KI Tools Anleitung

Wer darf ein Kleingewerbe anmelden?

Grundsätzlich darf jeder ein Kleingewerben anmelden. Beim Kleingewerbe anmelden wird von der zuständigen Behörde geprüft, ob du Volljährig bist und die volle Geschäftsfähigkeit besitzt. Das Ausführen der meisten Gewerbe ist nach der Gewerbeordnung nicht an eine Erlaubnis geknüpft. Mit dem Einreichen der Unterlagen zum Kleingewerbe anmelden darfst du praktisch schon loslegen. Der vom Gewerbe- oder Ordnungsamt ausgestellte „Gewerbeschein“, also die von der Behörde bestätigte Anmeldung, ist nur obligatorisch und bestätigt eigentlich nur, dass du dein Kleingewerbe angemeldet hast.

Beim Kleingewerbe anmelden wird von der zuständigen Behörde noch geprüft, welche Art von Gewerbe du ausüben möchtest. Denn einige Klein(-)Gewerbe unterliegen einer Erlaubnispflichtig bzw. musst du gegenüber der zuständigen Behörte nachweisen, dass du die entsprechende Befähigung besitzt, das Gewerbe auszuführen.

Im Regelfall ist so eine Erlaubnis für Heimarbeit oder dem Arbeiten von zu Hause aber nicht notwendig.

Möchtest du hingegen ein Kleingewerbe anmelden, das unter anderem zu folgenden Gewerben gehört:

  • Ausüben eines zulassungspflichtigen Handwerksberufs
  • Pflegedienst
  • Fahrschule
  • Taxiunternehmen (Personen- oder Güterbeförderung)
  • Gaststätte mit Alkoholausschank
  • Versicherungsmakler
  • Immobilienmakler
  • Bewachungsgewerbe
  • Arbeitnehmerüberlassung

musst du einen entsprechenden Nachweis (Meisterbrief, Personenbeförderungsschein, Führungszeugnis der Belegart „0“ etc.) der zuständigen Behörde einreichen, wenn du dein Kleingewerbe anmelden möchtest. Hier prüft die Behörde dann, ob du zum ausüben des Gewerbes befähigt bist und du erhältst dann eine entsprechende Erlaubnis. Umgangssprachlich nennt man diese Erlaubnis auch gerne, gerade in Verbindung mit einer Gaststätte, „Konzession“.

Welche Rechtsform du für dein Gewerbe wählst (Einzelunternehmen oder GbR) steht dir beim Kleingewerbe anmelden vollkommen frei. Du musst lediglich beim Kleingewerbe anmelden angeben, welche Rechtsform du wählst.

Bei einer GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) müssen ALLE Gesellschafter ein Gewerbe anmelden!

Was muss man vor der Kleingewerbe Anmeldung beachten?

Ein Kleingewerbe anmelden ist gar nicht so schwer wie du vielleicht denkst. Bevor du aber loslegst ist es ratsam einige Fakten vorab zu klären bzw. einige Dinge vorab zu erledigen.

Arbeitgeber

Übst du dein Kleingewerbe nebenberuflich aus, so musst du deinen Arbeitgeber über das Kleingewerbe anmelden vor Aufnahme der Tätigkeit informieren bzw. seine Erlaubnis zur Ausübung einholen. Und das am besten schrifltich, falls es mal zu einer Streitfrage kommt. In den meisten Arbeitsverträgen ist festgehalten, dass das nebenbei Geld verdienen der Zustimmung des Arbeitgebers bedarf. Nichts anderes tust du ja, wenn du dein Kleingewerben anmelden willst – du möchtet neben deinem „normalen“ Job noch einen zusätzlichen Job ausüben.

Informiere deinen Arbeitgeber über das Kleingewerben anmelden bevor du loslegst!

Arbeitsamt (Agentur für Arbeit)

Beziehst du Arbeitslosengeld I darfst du selbstverständlich trotzdem ein Kleingewerbe anmelden. Du musst allerdings der Agentur für Arbeit unverzüglich das Kleingewerbe anmelden und deine Einnahmen (Gewinne) unaufgefordert mitteilen. Auch hast du, wenn du weiter Bezüge erhalten möchtest, einige Vorgaben vom der Agentur für Arbeit.

Grundsätzlich darfst Du neben dem Bezug von Arbeitslosengeld

  • höchstens 15 Wochenstunden arbeiten
  • höchstens 165 Euro Gewinn/Monat erzielen

um deinen Bezug von Arbeitslosengeld nicht zu gefährden bzw. ohne dass dir dein Gewinn aus deinem Kleingewerbe auf dein Arbeitslosengeld angerechnet und damit gekürzt wird.

Von deinem Umsatz werden pauschal 30% der Betriebseinnahmen (Umsätze) als Kosten (Betriebsausgaben) angerechnet. Kannst du mehr Betriebsausgaben, was gerade in der Anfangszeit vorkommen kann, nachweisen, so musst du diese der Agentur für Arbeit nachweisen.

Wenn du in den letzten 18 Monaten vor dem Bezug von Arbeitslosengeld mindestens 12 Monate einen versicherungspflichtigen Job neben deinem Kleingewerbe ausgeübt hast, so darfst du höhere Gewinne erzielen. Die Höhe richtet sich dann nach den letzten 12 Monate vor deinem Anspruch auf Arbeitslosengeld, mindestens aber 165 Euro Gewinn im Monat.

TIPP:

Von der Agentur für Arbeit kannst du einen Gründungszuschuss erhalten. Dein Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit prüft, ob du die notwendigen Kompetenzen und Kenntnisse besitzt um ein Kleingewerbe anmelden zu können und erfolgreich zu sein. Jeder kann einen Gründungszuschuss bei der Agentur für Arbeit beantragen, hat aber allerdings keinen Rechtsanspruch darauf.

Voraussetzungen sind (unter anderem) für die Beantragung:

  • Du beendest deine Arbeitslosigkeit und bist hauptberuflich Selbständig
  • Du hast bei Antragsstellung noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld
  • Dein Geschäftsmodell und deine persönlichen Voraussetzungen werden von einer fachkundigen Stelle (IHK, HWK oder deiner Bank) als Erfolgsversprechend beurteilt

Für die Dauer von bis zu 6 Monaten erhältst du im Falle einer Bewilligung einen Zuschuss. Wie hoch dieser ist, hängt von der Höhe deines Arbeitslosengeldes ab:

Höhe des zuletzt erhaltenen Arbeitslosengeld + 300 Euro

Sind die 6 Monate vorbei, kannst du weitere 9 Monate lang einen Zuschuss von 300 Euro von der Agentur für Arbeit bekommen. Dafür musst du nachweisen, dass du weiter hauptberuflich selbständig bist.

Den Gründungszuschuss beantragst du bei deiner Vermittlungsfachkraft bei deiner zuständigen Agentur für Arbeit.

Um dir zu helfen, die bürokratischen, fachlichen und persönlichen Hürden vor deiner Existenzgründung zu nehmen, werden dir von deiner zuständigen Agentur für Arbeit Seminar und Kurse für die Existenzgründung, die meisten sogar kostenlos, angeboten. Unter anderem werden folgende Themen behandelt:

  • Darstellung der Geschäftsidee
  • Unternehmereignung
  • Standort Analyse
  • Büroorganisation, Buchführung, Rechnungswesen
  • Anmeldungen, Genehmigungen und Steuern
  • Recht und Rechtsformen
  • Personal und Organisation
  • Unternehmensführung
  • Marketing Konzept
  • Förderung und Finanzierung
  • Businessplan / Geschäftskonzept
  • Vor-Ort-Termine und Umsetzungsprognose des Coaches (Fachkundige Stellungnahme)

Krankenkasse

Das Kleingewerbe anmelden kann auch Auswirkungen auf deine Kranken- und Pflegeversicherung haben. Es kommt immer darauf an, welchen „Status“ vor dem  Kleingewerbe anmelden hattest.

Gesetzlich Versicherte (Arbeitnehmer)

Ein Kleingewerbe anmelden neben deiner versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung, also wenn du gesetzlich versichert bis, ändert in der Regel nichts an deiner Krankenversicherung. Du bist und bleibst über deinen Arbeitgeber versichert und Einnahmen die du über dein nebenberufliches Kleingewerbe erzielst, haben keinen Einfluss auf die Beiträge zur Krankenversicherung.

Bist du privat Krankenversichert, haben deine Umsätze bzw. Gewinne ebenfalls keinen Einfluss auf die Höhe der Beiträge.

Familienversicherte (Kinder, Schüler, Studenten, Lebens-/Ehepartner)

Bist du Familienversichert, über einen Familienangehörigen wie einem Elternteil oder deinem Ehepartner, gelten andere Regelungen. Es gilt eine Einkommensgrenze von 395 Euro im Monat. Verdienst du mehr, also sind deine Gewinne höher, fällst du aus der Familienversicherung raus und musst dich selbst versichern. Das kann für dich bedeuten, dass du, je nach Alter und Gesundheitszustand, sehr hohe Beiträge an die private Krankenversicherung zahlen musst. Möchtest du also einen Schülerjob ausüben, solltest du vorher mit deinen Eltern und vielleicht sogar mit der Krankenkasse sprechen.

ACHTUNG: Für familienversicherte Schüler und Studentengilt bis zum 25. Lebensjahr der gleiche Höchstbetrag.

Selber Krankenversicherte Studenten

Bist du Student der selber Krankenversichert ist und den vergünstigten Krankenkassenbeitrag zahlst, brauchst du diese Einkommensgrenze nicht beachten. Einzige Grenze ist hier, dass du nicht mehr als 20 Stunden in der Woche (Semesterferien mehr) dein Kleingewerbe ausübst. Machst du mehr Stunden im Monat, giltst du im Sinne des Sozialversicherungsrecht nicht mehr als Student und musst dich im schlimmste Fall privat versichern.

Rentner

Bist du Rentner und möchtest ein Kleingewerbe anmelden, steht dem natürlich nichts im Wege. Du darfst so viel mit deinem Kleingewerbe verdienen wie du möchtest, ohne dass es Auswirkungen auf die Höhe deiner Altersrente hat. Die Höhe deiner Einkünfte können sich allerdings auf die Beiträge zu deiner Krankenversicherung auswirken und du musst zusätzliche Beiträge an die Krankenkasse zahlen.

Versicherungen

Bei Kleingewerbe anmelden können einige Risiken für dich entstehen. Aus einer kleinen Achtlosigkeit kann großer Schaden entstehen der für dich gravierende Folgen mit sich zieht. Nicht nur dein Kleingewerbe kann bedroht sein. Als Betreiber eines Kleingewerbes haftest du mit deinem gesamten privaten Vermögen. Die Folgen eines Schadens können deshalb auch für dich privat ein Desaster bedeuten.

Das sind die häufigsten Gründe, warum eine Versicherung abgeschlossen werden sollte:

Vermögenschaden

Feuer

Wasserschaden

Rechtsstreit

Personenschaden

Betriebsunterbrechung

Die Unterscheidung liegt im Groben bei

Personen- oder Sachschäden

Du beschädigt bei der Ausübung deines Kleingewerbes materielle Dinge oder verursachst Personenschäden bei Dritten die Schmerzen und/oder medizinische Folgen haben.

Eigenschäden

Dein Inventar wird durch Umwelteinflüsse wie Sturm oder Hochwasser beschädigt

Rechtsschäden

Zischen dir und deinem Kunden entsteht eine Meinungsverschiedenheit die im schlimmsten Fall zu einer Gerichtsverhandlung führt

Mit dem Abschluss der richtigen Versicherung kannst du dein persönliches Risiko und Risiken die dein Unternehmen bedrohen, minimieren. Bei Personen- oder Sachschäden hast du Schutz durch eine Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung. Bei Eigenschäden greift die Inhalts- oder Betriebsunterbrechungsversicherung. Bei Rechtsschäden hilft dir eine Rechtsschutzversicherung. Solltest du auch Mitarbeiter beschäftigen, sind die meist mit versichert. Jedes Kleingewerbe benötigt einen unterschiedlichen Versicherungsschutz.

Ausführlicheres zum Versicherungsschutz findest du auf von Finanzchef24.de, einem dem Vergleichsportal auf dem alle renommierten Versicherungen Ihre Produkte vorstellen. Du kannst sogar auf der Startseite dein Kleingewerbe angeben und dir werden sofort für deinen Gewerbezweig die für dich wichtigen Versicherungen angezeigt.

Kleingewerbe anmelden – so geht´s

Kleingewerbe anmelden ist gar nicht so schwierig wie du vielleicht denkst. Was ein Kleingewerbe überhaupt ist, wann du dein Kleingewerbe anmelden solltest bzw. sogar musst und was es dabei zu beachten gibt, habe ich dir in den vorherigen Abschnitten bereits erklärt.

In diesem Abschnitt dreht sich alles darum wie du eigentlich ein Kleingewerben anmelden kannst und wie du alles richtig machst.

Dazu vorab eine kleine Checkliste:

  1. 1
    Prüfe, ob du überhaupt dein Kleingewerbe anmelden musst
  2. 2
    Hast du für das Kleingewerbe anmelden die erforderliche Erlaubnis oder Qualifikation?
  3. 3
    Hast du alle Unterlagen zum Kleingewerbe anmelden (Personalausweis) zusammen?
  4. 4
    Für welche Rechtsform beim Kleingewerbeanmelden hast du dich entschieden?

Hast du diese Checkliste erfolgreich abgearbeitet und die entsprechenden aktuellen Unterlagen beisammen, kannst du mit dem Kleingewerbe anmelden bei deiner Gemeinde- oder Stadtverwaltung starten. Bei den meisten geht das recht einfach und unkompliziert online.

Wo kann ich mein Kleingewerbe anmelden?

Das Kleingewerbe anmelden wird umgangssprachlich auch gerne einfach Gewerbeanmeldung genannt. Dein Kleingewerbe anmelden kannst du beim Gewerbe- bzw. Ordnungsamt oder bei kleineres Kommunen in deiner Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Das Antragsformular und die erforderlichen Formulare und Nachweisen (Genehmigungen / Zeugnisse / Qualifikationsnachweise) einfach beim zuständigen Amt einreichen. Mit dem Kleingewerbe anmelden bzw. der vom Amt unterschriebenen Kleingewerbe Anmeldung hast du praktisch schon deinen Gewerbeschein, also die Erlaubnis dein Kleingewerbe auszuüben, in der Hand und kannst direkt starten. Es werden alle weiteren Behörden, die von deiner Kleingewerbe anmelden wissen müssen, entsprechend informieren. (z. B. Finanzamt).

Was benötigt man zur Anmeldung?

Die Gemeinde- und Städteverwaltungen haben zwar alles etwas unterschiedliche Antragsformulare, denn es obliegt den Ländern und Kommunen, aber prinzipiell sind die Formulare zum Kleingewerbe anmelden alle gleich.

Möchtest du beispielsweise in NRW ein Kleingewerbe anmelden, kannst du das direkt auf der Seite des Wirtschafts.Service.Portal.NRW. Auf diesem Portal kannst du dein Kleingewerbe anmelden, aber auch ein Gaststättengewerbe, eine Handwerksrolle, ein Pfandleihgewerbe und noch weitere Gewerbe.

Wie auf fast allen anderen Portalen musst du dich auch dort erst einmal registrieren. Das ist super einfach, du brauchst lediglich deinen Namen, Anschrift, Geburtsort und -datum erfassen. Dann noch einen Benutzernamen und ein Passwort. Danach erhältst du zur Verifizierung ein E-Mail mit einem Link. Hast du dich durch anklicken des Links verifiziert, kannst du auch schon mit der Kleingewerbe anmelden loslegen.

Wie fülle ich das Formular zum Kleingewerbe anmelden richtig aus?

Bei den meisten Städten und Gemeinden (Kommunen) kannst du dein Kleingewerbe online anmelden. Das Formular ist Bundesweit einheitlich und hat die Bezeichnung GewA 1. Dabei spielt es keine Rolle, ob du es Online ausfüllst oder in Papierform vor dir liegen hast.

Feld 1-2 – Angaben zum Betriebsinhaber

Kleingewerbe anmelden - Gewerbeanmeldung Feld 1-2

In den Feldern 1-2 musst du, wenn du ein Kleingewerbe anmeldest, nichts ausfüllen. Hier müssen nur Angaben gemacht werden, wenn Du im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragen bist.

Feld 3-9 – Angaben zur Person

Kleingewerbe anmelden - Gewerbeanmeldung Feld 3-9

In den Feldern 3 - 9 geht es um deine persönlichen Daten. Neben deinem Namen, deiner Anschrift und Telefonnummer musst du noch Angaben zum Geburtstag und –ort sowie zur Staatsangehörigkeit, deinem Geschlecht machen. Achte darauf, dass die Daten mit denen aus deinem Personalausweis übereinstimmen.

Feld 10-11 – Angaben zum Betrieb

Kleingewerbe anmelden - Gewerbeanmeldung Feld 10-11

In den Feldern 10 und 11 geht es um Angaben zum Betrieb. Meldest du ein Kleingewerbe oder ein Einzelunternehmen an, so sind von dir hier keine Angaben zu machen. Meldest du hingegen zum Beispiel eine GbR an, werden in Feld 10 die Anzahl der geschäftsführenden Gesellschafter eingetragen.

Feld 12-26 – Anschriften / Angaben zur Tätigkeit

Kleingewerbe anmelden - Gewerbeanmeldung Feld 12-26

In den Feldern 12-26 musst du alle Angaben zum Kleingewerbe anmelden wie die Anschrift der Betriebsstätte, den eventuellen Niederlassungen, früheren Betriebsstätten usw. machen.

Meldest du dein erstes und ein neues Kleingewerbe an, so musst du nicht in allen Feldern Angaben machen. In Feld 12 trägst du einfach die Anschrift deines Betriebs, in den meisten Fällen beim Kleingewerbe anmelden ist das auch deine Privatanschrift. Feld 13 und 14 entfallen dann bei dir. Solltest du aber eine Hauptniederlassung haben oder einen bestehendes Kleingewerbe übernehmen das eine andere Betriebsstätte hatte, musst du die Felder 13 und 14 um die entsprechenden Daten ergänzen.

Feld 15 ist dann wieder wichtig für dich, wenn du dein Kleingewerbe anmelden möchtest. In diesem Feld musst du die Tätigkeit eintragen, die du mit deinem Kleingewerbe ausüben möchtest. Versuche hier möglichst eine exakte Beschreibung deiner Tätigkeit wieder zu geben. Deine Angaben sollten nicht zu allgemein gehalten werden, denn nach diesen Angaben wird über die Annahme oder Ablehnung vom Kleingewerbe anmelden entschieden.

Beim Ausüben von mehreren und/oder Erklärungsbedürftigen Tätigkeiten kannst du für die Erläuterungen ein Beiblatt verwenden. Musst du später die Tätigkeiten ergänzen, korrigieren oder reduzieren, so ist das dann mit Kosten verbunden.

In Feld 16 gibst du an, ob du dein Kleingewerbe als Nebentätigkeit ausüben möchtest. Im Regelfall ist das bei Kleingewerben so und du musst hier „JA“ ankreuzen. In Feld 17 trägst du das Datum des Beginns deiner Tätigkeit ein. Entweder der Tag der Antragsstellung oder ein Tag in der Zukunft. Da du das Kleingewerbe anmelden mit dem Tag der Aufnahme deiner Tätigkeit machen musst, kann der Tag des Beginns nicht in der Vergangenheit liegen.

In Feld 18 wird abgefragt, ob dein Kleingewerbe zur IHK (Industrie- und Handelskammer) oder HWK (Handwerkskammer) gehört. In der Regel sind Kleingewerbe weder der IHK noch der HWK zuzuordnen, also kannst du hier „Sonstige“ ankreuzen.

In Feld 19 würdest du, sofern du welche hast, deine Mitarbeiteranzahl eintragen. Hast du keine, so kreuzt du logischerweise „Keine“ an.

In den Feldern 20-22 geht es dann weiter mit Angaben zu deinem Kleingewerbe. Bei den meisten die ein Kleingewerbe anmelden kommt dort ein Kreuz bei „eine Hauptniederlassung“. Trifft eine andere Auswahl für dich zu, mache entsprechend an der Stelle ein Kreuz.

In Feld 23-24 trägst du noch den Grund ein, warum du auf dich das Kleingewerbe anmelden möchtest. In den meisten Fällen wird hier das Kreuz bei „Neugründung“ gesetzt. Übernimmst du Beispielsweise ein Kleingewerbe, wechselst die Rechtsform, ein weiterer Gesellschafter tritt ein oder ein bisheriger legt sein Amt nieder oder einer der anderen Gründe, so setzte an der entsprechenden Stelle ein Kreuz.

In Feld 25 kannst du keine Angaben machen, dass fehlt nämlich in dem Formular (o;

In Feld 26 musst du nur Angaben machen, wenn du ein bestehendes Kleingewerbe übernommen hast. Dort trägst du den früheren Namen des Gewerbetreibenden oder den früheren Firmennamen ein.

Feld 28-31 – Erlaubnis / Aufenthaltsgenehmigung

Kleingewerbe anmelden - Gewerbeanmeldung Feld 28-31

In den letzten Feldern des Formulars geht es um Genehmigungen, die du eventuell benötigst, um dein Gewerbe betreiben zu dürfen. Ich hatte dir ja weiter oben im Kapitel „Wer darf ein Kleingewebe anmelden?“ bereits einige Beispiele aufgeführt, bei welchem Kleingewerbe du eine Erlaubnis benötigst.

In Feld 28 kreuzt du, wenn dein Kleingewerbe eine Erlaubnis benötigt, ja an und füllst aus, wann und von welcher Behörde du die Erlaubnis erhalten hast. Benötigst du keine Erlaubnis, kannst du einfach „Nein“ ankreuzten.

In Feld 29 musst du beantworten, ob du für das Kleingewerbe anmelden eine Handwerkskarte hast. Bei einigen Handwerksberufen ist es erforderlich von der zuständigen Handwerkskammer eine solche zu beantragen. Dazu gehören zum Beispiel

  • Zimmerer
  • Dachdecker
  • Maler und Lackierer
  • Gerüstbauer usw.

In Feld 30 und 31 musst du nur Angaben machen, wenn du im Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung bist.

Feld 32-33 – Datum / Unterschrift

Kleingewerbe anmelden - Gewerbeanmeldung Feld 32-33

In Feld 32-33 noch das aktuelle Datum und deine Unterschrift. Schon ist der Antrag zum Kleingewerbe anmelden fertig. Jetzt kannst du das Formular ausdrucken, unterschreiben und bei der zuständigen Behörde einreichen.

Bei vielen Behörden zum Kleingewerbe anmelden wie Gewerbeamt, Ordnungsamt, Bürgerbüro usw. kannst du das Formular „Gewerbe anmelden“ bereits direkt online ausfüllen und auch einreichen. Nach dem ausfüllen kannst du den Antrag dann direkt hochladen. Fertig!

Manchmal kann es vorkommen, dass eine Behörde verlangt, dass du den Antrag ausdruckst, unterschreibst und noch einmal postalisch oder per Fax an die zuständige Behört schickst. Lese dir die Anweisungen genau durch.

Die meisten Behörden unterstützen ein elektronisches Bezahlverfahren um die Gebühren für das Kleingewerbe anmelden zu entrichten. Auch hier musst du einfach den Anweisungen nach dem Ausfüllen des Formular Folge leisten. 

Was sollte ich als Student beim Kleingewerbe anmelden besonders beachten?

Als ordentlich Studierender unterscheidet sich das Kleingewerbe anmelden eigentlich nicht von anderen Personen. Als Student unterliegst du allerdings bei der Ausübung deiner Tätigkeit mit deinem Kleingewerbe einigen Einkommensgrenzen. Einige dieser Verdienstgrenzen möchte ich dir hier aufzählen.

Bafög – Du darfst nicht mehr als 4.000 Euro Jahresgewinn aus deinem Kleingewerbe erzielen. Ansonsten droht dir die Streichung und/oder sogar die Rückzahlung von Bafög-Leistungen

Krankenkasse – Du darfst nicht mehr als 20 Stunden/Woche während des Semesters arbeiten um weiter über deine Eltern familienversichert zu sein. Arbeitest du mehr, musst du dich teuer selber versichern. Auch die Höhe der Einkünfte aus deinem Kleingewerbe spielen bei der Familienversicherung eine Rolle. Verdienst du mehr als 4.000 € im Jahr fällst du auch aus der Familienversicherung raus und musst dich teuer selber versichern.

Steuern – Unabhängig davon ob du Student bist oder nicht, unterliegen alle in einem Jahr erzielten Einkünfte über dem Freibetrag von 9.984 Euro (Stand 2022) der Steuerpflicht.

Kindergeld – Möchtest du bzw. deine Eltern weiterhin Kindergeld beziehen, müssen gleich ein paar Fakten berücksichtigt werden. Zum einen darfst du keine Erstausbildung haben, es muss dein erstes Studium sein und du musst noch unter 25 Jahre sein. Dafür gibt es bereits seit über 10 Jahren keine Einkommensgrenze mehr, die Kindergeldzahlung orientiert sich ausschließlich an den Ausbildungsstauts des Kindes. Du darfst also für den Bezug von Kindergeld so viel verdienen wie du möchtest. Die anderen Grenzen für Steuer, Bafög etc. solltest du aber trotzdem berücksichtigen.

Was kommt nach der Anmeldung auf mich zu?

Hast du dein Kleingewerbe anmelden abgeschlossen und hältst deinen Gewerbeschein in der Hand, kommen noch ein paar weitere, sehr wichtige, Aufgaben auf dich zu. Einige Behörden und Einrichtungen müssen noch vom Kleingewerbe anmelden informiert werden.

Finanzamt

Auch wenn du unterhalb des Freibetrag mit deinen Einkünften bleiben solltest und somit keine Steuern zahlen musst, musst du nach dem Kleingewerbe anmelden auch das Finanzamt davon in Kenntnis setzen. In den meisten Fällen wird das Finanzamt automatisch von der Behörde bei der du die Kleingewerbe Anmeldung gemacht hast, informiert. Vom Finanzamt erhältst du dann deine Einkommenssteuernummer.

Mit dieser Steuernummer wirst du bei deinem zuständigen Finanzamt geführt. Alle Angelegenheiten die mit deinem Kleingewerbe in Zusammenhang stehen, werden unter dieser Nummer beim Finanzamt geführt.

 Vertreibst oder Erwirbst du umsatzsteuerfrei Waren oder Dienstleistungen innerhalb von Europa/der EU, benötigst du noch eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vom Bundeszentralamt für Steuern. Den Antrag dazu kannst du dort bequem online stellen.

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung fürs Kleingewerbe anmelden

Dem Kleingewerbe anmelden folgt der „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ vom Finanzamt. Die Aufforderung diesen Auszufüllen erhältst du meist automatisch nach dem Kleingewerbe anmelden. Die Frist zum Ausfüllen und einsenden beim Finanzamt beträgt meist nur 3-4 Wochen. Diese Frist solltest du nach Möglichkeit auch nicht überschreiten.

Seit 2021 ist es verpflichtend den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung online über das ELSTER Portal auszufüllen und so dem Finanzamt einzureichen.

ELSTER bietet dir dabei eine relativ einfache Möglichkeit den Fragebogen online auszufüllen. Er wird dann bei ELSTER verarbeitet und an dein zuständiges Finanzamt weitergeleitet. Dafür musst du dich einmalig bei ELSTER registrieren.

Kleingewerbe anmelden  - ELSTER Benutzerkonto erstellen

Zur Identifikation hast du die Wahl zwischen einer Zertifikatsdatei, deinem Personalausweis, einem Sicherheitstick oder einer Signaturkarte.

Am Beispiel der Zertifikationsdatei, die auch von ELSTER empfohlen wird, kannst du in der folgenden Grafik sehen, wie der Registrierungsprozess abläuft:

Kleingewerbe anmelden - ELSTER Benutzerkonto erstellen Zertifikatsdatei

Nur mit dieser Datei kannst du dich dann bei ELSTER einloggen und deine Daten erfassen. Neben den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung kannst du über das ELSTER Portal deine Steuererklärung und sämtliche Erklärungen und (Änderungs-)Anträge online ausfüllen und deinem zuständigem Finanzamt übermitteln lassen.

Wie dann der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt werden muss, kannst du im folgenden Video genau erfahren. Ich rate dir wirklich, dir für das Ausfüllen Zeit zu nehmen, denn es gibt ein paar Stolpersteine beim Ausfüllen.

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

IHK / HWK

Gehört die Tätigkeit die du mit deinem Kleingewerbe ausüben möchtest zu einer derer die bei der IHK oder HWK eingetragen werden muss (siehe hier), dann musst du eine von beiden Kammern ebenfalls entsprechend darüber informieren, dass du ein Kleingewerben angemeldet hast.

Berufsgenossenschaft

Dein Kleingewerbe muss auch bei der zuständigen Berufsgenossenschaft angemeldet werden. Beiträge musst du für dich selber nicht zahlen, aber sobald du Angestellte hast, sind Beiträge für diese, abhängig vom Verdienst, fällig. Du selber kannst dich bei der Berufsgenossenschaft freiwillig versichern.

Agentur für Arbeit (Arbeitsamt)

Um bei Behörden und bei der Krankenkasse gemeldet zu werden, musst du bei der Agentur für Arbeit eine Betriebsnummer beantragen. Diese Betriebsnummer wird deinem Kleinunternehmen eindeutig zugeordnet. Meldest du zum Beispiel dich oder einen Angestellten bei der Krankenkasse an, so kannst du das einfach mit deiner Betriebsnummer erledigen.

Versicherungen

Hierzu hatte ich dir bereits im Kapitel „Was muss man vor der Kleingewerbe Anmeldung beachten?“ einige Informationen gegeben. Sicherlich ist es ratsam, Versicherungen vor dem Kleingewerbe anmelde und vor dem ausführen der Tätigkeiten abzuschließen. Aber weil es so wichtig ist, habe ich diesen Punkt noch einmal hier mit aufgeführt. Auf der Website von Finanzchef24.de findest du eine Auswahl von renommierten Versicherungen. 

Bank / Geschäftskonto

Wenn du das noch nicht getan hast, wird es jetzt höchste Zeit, dass du nach dem Kleingewerbe anmelden bei deiner Bank ein Geschäftskonto eröffnest. Denn deine Kunden möchten dich ja bezahlen und brauchen dafür eine Kontoverbindung von dir. Ratsam ist es, ein separates Geschäftskonto zu führen und nicht die Einnahmen über dein Privatkonto laufen zu lassen. So lassen sich später private und geschäftliche Buchungen besser auseinander halten. Und das Finanzamt hat nur Einblick auf dein Geschäftskonto, nicht auf dein Privatkonto!

Briefpapier / AGB

Die Gestaltung deiner AGB solltest du einem Fachmann, zum Beispiel einem Rechtsanwalt, überlassen. Es gibt viele Stolpersteine, die du als Laie gar nicht wissen kannst. Das fängt bei Zahlungsklauseln, Rücktrittsrechte vom Kunden und geht über Gewährleistung die du erbringen musst weiter.

Website / Social Media

Es ist nicht mehr vorstellbar, dass ein Unternehmen, dazu gehören auch Kleingewerbe, keine Internetpräsentation und/oder Social-Media Auftritt haben. Zum einen können sich deine Kunden über dich und dein Leistungsspektrum ausführlich informieren, können sich Meinungen anderer Kunden durchlesen und erfahren eine Menge von dir und deinem Kleingewerbe. Zusätzlich bietet eine Website und/oder ein Social-Media-Kanal kostengünstige Werbung die genau auf dein Kleingewerbe ausgelegt werden kann. Bitte vergesse an dieser Stelle nicht das Impressum, die Datenschutzerklärung und die Cookies auf deiner Website.

Pro & Contra Kleingewerbe anmelden

Pros

  • Kleingewerben anmelden geht schnell, kostengünstig und einfach
  • Keine Umsatzsteuervoranmeldung notwendig
  • Keine Bilanz am Ende des Jahres notwendig
  • Kein oder nur geringes Startkapital
  • Bei Kleinunternehmerregelung musst du keine Umsatzsteuer auf der Rechnung ausweisen
  • Niedrigere Preise da Privatkunden keine 19% Umsatzsteuer zahlen müssen
  • Vereinfachte Buchführung
  • Kein Eintrag im Handelsregister notwendig

Cons

  • Namensgebung eingeschränkt (Name des Inhabers muss angegeben werden)
  • Kleingewerbe werden oft „Belächelt“ und nicht ernst genommen
  • Lieferanten bevorzugen eher eine GmbH oder ähnliches, wenn es um höhere Warenwerte geht
  • Haftung mit dem gesamten Privatvermögen
  • Keine Möglichkeit des Vorsteuerabzugs
  • Durch den fehlenden Vorsteuerabzug ergeben sich höhere Betriebskosten

FAZIT

Das Kleingewerbe anmelden ist in der Regel kein Hexenwerk. Der durchaus einfach Antrag kann bei den meisten Städten, Gemeinden oder Kommunen online ausgefüllt und direkt auch online abgesendet werden. Die Bewilligung lässt meist nicht lange auf sich warten. Trotzdem sollte man frühzeitig das Kleingewerbe anmelden.

Mit dem durchlesen dieses Artikels hast du schon eine gute Vorarbeit gemacht, du hast dich umfangreich informiert und bist auf eventuelle ersten Hürden gut vorbereitet.

Behalte immer alle Voraussetzungen und Fristen im Auge, so steht dem Kleingewerbe anmelden eigentlich nichts im Wege. Wie jede andere Handlung auch, hat auch das Kleingewerbe anmelden seine Vor- und Nachteile. Vielleicht hast du einen Experten, wie zum Beispiel einen guten Bankberater oder einen Steuerberater, den du in deine Überlegungen einbeziehen kannst. Ein solcher Berater kann dir bei deinem Kleingewerbe anmelden sicher mit wertvollen Ratschlägen und Tipps zur Seite stehen.

Ein großer Vorteil des Kleingewerbe anmelden ist, dass du schnell, unkompliziert und kostengünstig dein Kleingewerbe anmelden und praktisch sofort ausüben darfst. Und das in vielen Fällen, wenn du unter einer bestimmten Einkommensgröße bleibst, sogar steuerfrei. Einer der gravierendsten Nachteile vom Kleingewerbe anmelden ist, dass du aufgrund der doch eingeschränkten Möglichkeiten der Rechtsform, (Einzelperson oder GbR), deines Kleingewerbes, mit deinem gesamten Privatvermögen haftbar bist.

FAQ

Welche Rechtsform kann ich beim Kleingewerbe anmelden wählen?

Als Rechtsform beim Kleingewebe anmelden gibt es entweder die Möglichkeit das du als Einzelpersonen ein Kleingewerbe gründest oder du in einem Team, dann als GbR, das Kleingewerbe anmeldest.

Wo kann ich ein Kleingewerbe anmelden?

Kleingewerbe anmelden kannst du bei deiner zuständigen Stadt oder Gemeinde. Die meisten Behörden bieten dazu einen Onlinezugang. So kannst du in den meisten Fällen das Formular zum Kleingewerbe anmelden (GewA1) online ausfüllen und direkt auch über das Portal absenden bzw. einreichen.

Was muss ich alles für Angaben beim Kleingewerbe anmelden machen?

Im Antrag auf Kleingewerbe anmelden, dem Formular GewA 1, musst du Angaben zu deiner Person, zum Kleingewerbe (Betrieb) und zu möglichen Erlaubnissen machen. Such dir alle benötigten Unterlagen vor dem Ausfüllen zusammen, so dass du den Antrag einfach ausfüllen kannst.

Gibt es einen Nachweis dafür, dass ich ein Kleingewerbe angemeldet habe?

Ja! Du erhältst den umgangssprachlich genannten Gewerbeschein. Aber dieser Gewerbeschein ist nichts anderes als das von dir bei deiner Stadt oder Gemeinde eingereichte Formular (egal ob online oder in Papierform), was dir dann von derselbigen Stadt oder Gemeinde geprüft, abgestempelt und unterschrieben wieder zurück gegeben wird.

Was bedeutet die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung besagt, dass du bei deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen musst, wenn du im vorangegangenen Jahr weniger als 22.000 € Umsatz im Jahr generierst und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 € nicht überschreitest. Das bezieht sich aber nur auf die Umsatzsteuer und hat nichts mit deiner Einkommenssteuerpflicht zu tun.

Welche Auswirkung hat das Kleingewerbe anmelden auf meine Krankenkasse?

Als Pflichtversicherter Angestellter ändert sich im Regelfall nichts. Erzielst du neben deinem normalen Job Einkünfte aus einem Kleingewerbe, hat das keinen Einfluss auf deine gesetzliche Krankenkasse.

Ähnliches gilt bei privat Krankenversicherten. Es wird bei der Beitragsberechnung kein Einkommen zu Grunde gelegt, vielmehr werden Parameter wie Alter, Geschlecht und Vorerkrankungen für die Höhe der Beiträge herangezogen.

 Bei Familienversicherten, zum Beispiel Ehegatten/Lebenspartner und Schülern/Studenten bis zum 25. Lebensjahr, dürfen bestimme Einkommensgrößen nicht überschritten werden.

Muss ich nach dem Kleingewerbe anmelden Mitglied der IHK oder HWK wer-den?

Handwerksbetriebe haben eine Zwangsmitgliedschaft bei der Handwerkskammer, alle anderen Gewerbetreibende, dazu gehören auch Kleingewerbe, gehören zur Industrie- und Handelskammer. Eine Ausnahme bilden die Freiberufler und Landwirte.

Kleine Unternehmen, deren Jahresumsatz unter 5.200 Euro liegt und die nicht im Handelsregister eingetragen sind, müssen zwar Mitglied bei der IHK/HWK werden, werden aber von der Beitragspflicht befreit.

 Existenzgründer die nicht im Handelsregister eingetragen sind, können für die ersten zwei Geschäftsjahre vom Grundbetrag und in den ersten 4 Jahren von der Umlage, die vom Umsatz abhängig ist, befreit werden. Der Jahresgewinn darf aber nicht höher als 25.000 Euro betragen.

Über den Autoren

Brian Klanten

Gründer der Online Marketing Site

Seit 2015 hilft die Online Marketing Site Interessierten beim Aufbau des eigenen Online Business.

Mein Wissen aus über 25 Jahren Selbstständigkeit im Website Business teile ich hier kostenlos, um auch dir zu helfen deine Ziele im Web zu erreichen. Egal ob du ein eigenes Online Business aufbauen, Geld verdienen oder eine Website erstellen möchtest.

mehr zum Autor


Genialer Content - kostenlos!


Cover KI Tools Anleitung

Zeit sparen mit KI Textgeneratoren wie ChatGPT, Neuroflash & Co.

In diesem kostenlosen Guide zeige ich dir über 80 Befehle für Alltag, Business, Blogging, Website, SEO, Marketing & Geld verdienen. 

Sofort Geld verdienen

Die 3 besten Methoden zum sofort Geld verdienen

In diesem kostenlosen Onlinekurs zeige ich dir die 3 besten Methoden, mit denen du schon in 15 Minuten Geld verdienen kannst.

WordPress Website erstellen: Der ultimative Kurs für Anfänger

WordPress Website erstellen: Der ultimative Kurs für Anfänger

Ich zeige dir in diesem kostenlosen Kurs, wie du deine eigene WordPress Website erstellen kannst - ganz ohne Vorkenntnisse.

Die 7 SEO Todsünden: Behebe diese fatalen Fehler für sofort bessere Rankings

SEO Todsünden: Behebe diese fatalen Fehler für sofort bessere Rankings

Ich stelle dir 7 SEO Todsünden vor & ich zeige dir, wie du die Fehler beheben kannst.

1x1 des Online Business

Das 1x1 des Online Business: Wie du dir Schritt für Schritt dein eigenes Online Business aufbaust.

Du möchtest dir ein eigenes Online Business aufbauen, weißt aber noch nicht genau wie du starten sollst oder welche Möglichkeiten es eigentlich gibt?

Dann darfst du diesen kostenlosen Online Kurs nicht verpassen. 

In meinem "1x1 des Online Business" stelle ich dir meine erprobten Methoden vor, mit denen du bereits in kurzer Zeit dein eigenes Online Business aufbauen kannst.